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Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Was ist zu tun im Todesfall?

Ist ein Todesfall in der Familie eingetreten, beginnt eine schwere Zeit für Angehörige. Es muss vieles organisiert werden und im ersten Moment überwiegt die starke Trauer einen geliebten Menschen verloren zu haben. Die Dokumente müssen zusammengestellt und vorgelegt werden und die Bestattung mit anschließender Trauerfeier muss geplant werden.

Was sollten Sie direkt nach Eintreten des Todesfalls bedenken?

Benachrichtigung Arzt

  • Sie sollten bei einem Sterbefall zu Hause, im Alten- oder Pflegeheim schnellstmöglich einen Arzt benachrichtigen, damit dieser den Tod feststellen und eine Todesbescheinigung ausstellen kann.
  • Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird sich dort um alles Weitere gekümmert und die Todesbescheinigung ausgestellt.
  • Die Todesbescheinigung enthält Todesursache, Todeszeitpunkt und ist für die Sterbeurkunde (Standesamt) notwendig. Bei einen Freitod oder ungeklärten Todesursache muss die Polizei informiert werden. In der Regel übernimmt der Arzt dies.

Benachrichtigung Bestattungsunternehmen
Um Ihnen eine Hilfe und Unterstützung zu sein, ist es sinnvoll einen Bestatter frühestmöglich zu Rate zu ziehen. Er kann Ihnen viele Aufgaben abnehmen und lässt Sie in Ihrer Trauer nicht allein. Um sich in Ruhe vom Verstorbenen zu verabschieden, ist es nicht erforderlich den Verstorbenen direkt zu überführen. Sie können den Verstorbenen bis zu 36 Stunden zu Hause aufbahren und von ihm Abschied nehmen. Bevor Sie einen Bestatter informieren, versuchen Sie am besten vorab herauszufinden ob der Verstorbene bereits mit einem Bestattungsunternehmen in Kontakt stand. Wenn ja, hat dieser bestimmt wichtige Informationen für die Bestattung und ggf. die Vorsorge.

Benachrichtigung engste Angehörige und Freunde

Wichtige Dokumente:

  • Todesbescheinigung vom Arzt, Nachweis über den letzten Wohnsitz, Personenstandsurkunden
  • bei Ledigen die Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten die Heiratsurkunde
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • bei Verwitweten die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist anstelle der Heiratsurkunde die entsprechende Urkunde vorzulegen
  • alle Versicherungsunterlagen wie Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherungen
  • eventuell Bestattungsvorsorgevertrag
  • Rentennummen
  • Angaben zu betrieblichen Renten
  • Grabdokumente, sofern schon eine Grabstelle reserviert oder vorhanden ist
  • Testament des Verstorbenen
  • Erbvertrag
  • Hinterlegungsschein für das Amtsgericht oder den Notar


Erledigung aller Formalitäten:

  • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes besorgen / Abmeldung
  • Versicherungen abmelden
  • Terminfestlegung bei der Gemeinde, Kirche für die Beerdigung und Trauerfeier
  • Festlegung des Termins mit dem Pfarrer
  • Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstätte
  • Vereinbarung Beerdigungskaffees
  • Abrechnung mit den Lebensversicherungen

An den Folgetagen nach dem Todesfall
Vor der Bestattung

Besprechung mit dem Bestatter in der folgendes besprochen wird:

  • Bestattungsart
  • Totenbekleidung
  • Musikalische Begleitung der Trauerfeier
  • Dekoration von Trauerhalle und Grab (ggf. Gärtnerei beauftragen)
  • Trauerrede (Pfarrer, Angehöriger oder Trauerredner)
  • Formalitäten wie Behördengänge und Terminabstimmungen
  • Organisation der Überführung, der Aufbahrung und der feierlichen Beisetzung
  • Schaltung einer Traueranzeige in Ihrer Tageszeitung
  • Druck und Versand von Trauerbriefen / Trauerkarten
  • Dekoration vor Trauerhalle und Grab planen (wenn wenig Blumen gewünscht werden, klären, an wen ggf. Spenden gegeben werden sollen)
  • Hilfe bei der Auswahl und Pflege eines Grabes
  • Begleitung bei Trauerbewältigung

Bei kirchlichen Bestattungen:
vereinbaren Sie einen Termin mit dem Pfarrer und klären Sie folgende Aspekte:

  • Einzelheiten zur Trauerfeier, Bibelvers, Lieder, Ansprache über den Toten (was sollte gesagt werden und auch: was sollte nicht gesagt werden).
  • Legen Sie in Absprache mit der Friedhofsverwaltung und der ggf. zuständigen kirchlichen Gemeinde den Termin für die Trauerfeier und Bestattung fest.
  • Erwerben bzw. verlängern Sie die Grabnutzungsrechte beim Friedhofsträger.
  • Stellen Sie die Adressen für die Anschriften der Trauerbriefe zusammen.
  • Organisieren/bestellen Sie evtl. einen Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach der Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte.
  • Beantragen Sie beim eigenen Arbeitgeber Urlaub bzw. Sonderurlaub für die Beerdigung.

Was nach der Bestattung zu tun ist

  • Erstellen Sie eine Danksagungsanzeige in der Zeitung oder Danksagungskarten
  • Machen Sie Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Krankenkasse, Firma oder Behörden geltend.
  • nehmen Sie bei Bedarf professionelle Trauerbegleitung in Anspruch.
  • Benachrichtigen Sie ggf. Kunden und Geschäftspartner des Verstorbenen.
  • Falls der Verstorbene ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit betrieben hat, und es weiter betrieben wird, müssen seine Aufgaben umverteilt werden. Das Gewerbe muss umgemeldet werden. Wenn das Gewerbe bzw. die freiberufliche Tätigkeit aufgegeben wird, müssen Kunden und Lieferanten und soweit nötig das Finanzamt informiert werden. Das Gewerbe muss abgemeldet werden. Am Ende von Vorauszahlungszeiträumen und Geschäftsjahr müssen in jedem Fall die üblichen Abschlüsse und Steuererklärungen erstellt werden.
  • Falls der Verstorbene die Kinder versorgt hat, beantragen Sie Haushaltshilfe bei der Krankenkasse.
  • Benachrichtigung der Rentenberechnungsstelle
Nach dem Schock folgen die Pflichten

Nach einem Todesfall müssen viele Dinge geklärt werden. Der Tod kommt in den meisten Fällen sehr überraschend für die Hinterbliebenen. Auch wenn es sich leicht sagen lässt, jetzt heißt es: Ruhe bewahren.